Das in Deutschland im § 84 SGB IX verortete Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist nach zwölf-
jähriger Laufzeit in den Betrieben noch nicht so etabliert, wie es der Gesetzgeber intendiert hatte. Während die Eingliederung der Beschäftigten in Großbetrieben relativ stabil organisiert wird, hängen die Klein- und Mittelbetriebe mit der formellen Einführung eines BEM in Deutschland noch zurück.
Das Projekt „Unterstützende Ressourcen für das Betriebliche Eingliederungsmanagement“ – kurz RE-BEM – hat sich zum Ziel gesetzt, die Entwicklung des BEM in den Betrieben passgenauer und damit effizienter als es in der Vergangenheit möglich war, zu steuern und damit den Betrieben mehr Sicherheit bei der Umsetzung des gesetzlichen Auftrags zu geben.
Wesentliche wissenschaftlichen Ergebnisse aus der Studie, die nach unserer BEM-Erfahrung auch für österreichische Unternehmen gelten:
- Ein entscheidender Faktor für das Gelingen des BEM ist das Vertrauen der Beschäftigten in die Zielrichtung des Verfahrens. Die Vermittlung des Reha-Anliegens des BEM ist noch nicht in breitem Umfang präsent, sodass zusätzliche Vertrauensbildungsmaßnahmen empfohlen werden.
- Das Projekt hat für die Vertrauensbildung verschiedene ausbaufähige Maßnahmen ermittelt, u.a. verbesserte Öffentlichkeitsarbeit, Sicherstellung des Datenschutzes, Bereitstellung von Ressourcen durch Ausbau der Zusammenarbeit mit den Reha-Trägern.
- In der Vergangenheit gewonnene Erfahrungen im Strukturaufbau unterstützen den Aufbau einer funktionierenden BEM-Struktur. Kleinere Betriebe ohne diese Erfahrungen können sich einzelne Angebote der Sozialleistungsträger zunutze machen.
- Eine Betriebs-/Dienstvereinbarung stützt die BEM-Struktur. Dies gilt insbesondere dann, wenn darin Essentials, wie beschäftigtengerechte Zielsetzung, Zuständigkeitenregelung und Ressourcen auch Platz finden.
- Wichtig für die Existenz des BEM ist, dass es „Kümmerer“ und „Anschieber“ gibt. Diese finden sich auf verschiedenen Ebenen in der Betriebshierarchie, sie sind jedoch eher zufällig anzutreffen. Wo es keine „Kümmerer“ gibt, läuft ein Anspruch von Beschäftigten auf ein ordnungsgemäßes BEM immer noch in einer Reihe von Betrieben ins Leere.
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