Betriebliche Wiedereingliederung von Langzeiterkrankten in Deutschland und Österreich

Artikel in der Zeitschrift Gesundheitsförderung und Prävention - Springer Verlag

So ähnlich sich Deutschland und Österreich auch in der Krankenstandsquote, der Verteilung der Krankenstände nach Krankheitsgruppen oder den Krankenstandskosten sind, so stark unterscheiden sie sich – insbesondere aufgrund unterschiedlicher gesetzlicher Rahmenbedingungen – hinsichtlich ihrer Vorgehensweisen bei der Wiedereingliederung von Langzeiterkrankten. In Deutschland ist – auf Grundlage des SGB IX – das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) seit 2004 für den Arbeitgeber ein gesetzlich vorgeschriebener organisationaler Prozess. Für die Beschäftigten ist die Inanspruchnahme des BEM freiwillig.

In Österreich steht die individuelle Begleitung des Individuums seit Anfang 2011 durch ein Case-Management-Programm im Vordergrund, welches im Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz (AGG) für die Unternehmen bzw. Organisationen auf freiwilliger Basis gesetzlich verankert ist.
Fragestellung

Der vorliegende Aufsatz reflektiert die unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen sowie die gelebte Praxis zur Betrieblichen Wiedereingliederung von Langzeiterkrankten in Deutschland und Österreich.
Schlussfolgerungen

Der Beitrag kommt zu dem Schluss, dass beide Länder bereits viele gelingende Aktivitäten und Entwicklungen bei der Wiedereingliederung von Langzeiterkrankten vorzuweisen haben, dass es jedoch auch noch zahlreiche offene Fragestellungen gibt. Insbesondere gibt es für die betriebliche Wiedereingliederung von Langzeiterkrankten nicht „the one best way“. Wichtig ist, dass jeder einzelne Wiedereingliederungsfall unter Berücksichtigung seiner differentiellen Besonderheiten behandelt wird. Langzeiterkrankten aufgrund psychischer Erkrankungen stellen in diesem Zusammenhang eine besondere Herausforderung dar.


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