Verantwortliche

Die Umsetzung von BEM erfolgt durch BEM-Ansprechpersonen, an die sich MitarbeiterInnen die länger krank/abwesend sind/waren, wenden können. Diese geschulten und qualifizierten MitarbeiterInnen kommen meist aus dem Personalmanagement, der Personalentwicklung, der Mitarbeitendenvertretung oder sind Sicherheitsfachkräfte, ArbeitsmedizinerInnen o.ä.

Die BEM-Ansprechpersonen unterliegen der Einhaltung des Datenschutzes und gewährleisten ein transparentes Vorgehen. Nur in Rücksprache mit dem/der betroffenen MitarbeiterIn werden weitere Akteure eingebunden.

Im BEM-Prozess gilt es natürlicherweise die Rolle der Führungskraft bei der Wiedereingliederung zu Regeln. Diese ist gerade bei der Umsetzung konkreter Maßnahmen ein wesentlicher Akteur.

Für die Erstellung regelmäßiger Datensätze von Abwesenheiten/Krankenständen zeichnet die Personalverwaltung verantwortlich.

Um den BEM-Prozess zu sichern sowie Erkenntnisse für das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) zu generieren und organisationale Optimierungen vorzunehmen, empfiehlt sich die Einrichtung einer Steuerungsgruppe aus BEM-Ansprechpersonen sowie etwaigen weiteren Akteuren des Unternehmens. Sinnvollerweise sollten die Verantwortlichen des BEM auch im Gesundheitsmanagement aktiv sein, um die Verknüpfungen eines integrierten BGM herzustellen.