MitarbeiterIn
BEM ist ein freiwilliges Angebot an den/die MitarbeiterIn, die/der länger krank bzw. abwesend ist/war. Da das Angebot "maßvoll" ist, ist gewährleistet, dass der/die MitarbeiterIn in ihrer/seiner Kompetenz Entscheidungsfähig bleibt und somit selbst die Wiedereingliederung steuert.
BEM ist kein Kontroll- und Sanktionsinstrument, wie beispielsweise verpflichtenden "Krankenstandsrückkehrgespräche", sondern eine Angebots- und Dialogstruktur, die Unterstützung bei der Wiedereingliederung bieten soll. Zudem wird klar geregelt und kommuniziert wie mit Datenschutz umgegangen wird. Generell werden keine Informationen aus dem BEM-Prozess im Personalakt gespeichert.
Der/Die MitarbeiterIn hat bei BEM die Möglichkeit aus ihrer/seiner Sicht heraus aktiv an der Wiedereingliederung zu arbeiten, denn sie/er ist es auch, der/die Vorschläge und Maßnahmen mitentwickelt. Daher ist die/der MitarbeiterIn gefordert, seinen/ihren Anteil an der Wiedereingliederung zu leisten:
- Welche Arbeit ist wie und in welcher Intensität möglich?
- Wie wird/kann sich die Zeit der Wiedereingliederung in den nächsten Wochen entwickeln?
- Welche Unterstützungen sind notwendig (zeitlich begrenzt oder sogar dauerhaft)?
- Wie kann die Arbeitsfähigkeit wieder gesteigert werden?
- Welche Präventivmaßnahmen sind notwendig, um einer Verschlechterung vorzubeugen?
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